Gesetz zur Sicherung der Berliner Kleingärten
In Berlin soll ein neues Gesetz dafür sorgen, dass Kleingärten auf städtischen Flächen dauerhaft erhalten bleiben. Der Gesetzentwurf wurde im Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses beschlossen und soll bald im Plenum verabschiedet werden. Ziel ist es, die grünen Parzellen von Laubenpiepern besser vor Abriss oder Umwidmung zu schützen. Künftig dürfen Kleingartenanlagen auf landeseigenem Boden nur noch in Ausnahmefällen abgegeben oder anders genutzt werden – zum Beispiel, wenn dringend Wohnraum oder soziale Infrastruktur gebraucht wird. In solchen Fällen muss das Parlament zustimmen und den betroffenen Gärtnern gleichwertiger Ersatz angeboten werden. Zusätzlich sollen Wege durch die Anlagen das ganze Jahr über öffentlich zugänglich sein, damit alle Berliner*innen von diesen Grünflächen profitieren können. Das Gesetz gilt für rund 56 000 Gärten auf städtischem Grund – andere Parzellen, etwa auf privatem Eigentum, sind nicht automatisch eingeschlossen.
Weitere Infos: https://www.rbb24.de/content/rbb/r24/politik/beitrag/2026/02/berlin-kleingartensicherungsgesetz-kleingaerten-schutz-laubenpieper.html

