In der Mitgliederversammlung 2024 wurde die Anpassung der Satzung wie folgt beschlossen. Der Änderungsantrag befindet sich gerade noch im Antragsprozess.
§ 2 Zweck und Ziele des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegüngstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. - Die Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der
Körperschaft. - Es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. - Die Organe des Vereines können ihre Tätigkeit gegen angemessene Vergütung
ausüben. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen
Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen
Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG ausgeübt werden.
Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand bzw.
die Mitgliederversammlung. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und –
Bedingungen. - Der Verein organisiert die Nutzung von Kleingärten durch seine Mitglieder als
gemeinnützige Tätigkeit, setzt sich für die Erhaltung der Gartenanlage ein und fördert
ihre Ausgestaltung als Bestandteil des der Allgemeinheit zugänglichen öffentlichen
Grüns. - Der Verein fördert das Interesse der Mitglieder an der sinnvollen, ökologischen
Nutzung des Bodens sowie der Pflege und dem Schutz der natürlichen Umwelt. - Der Verein unterstützt und fördert die Freizeitgestaltung und Erziehung der Jugend
zur Natur verbunden und zur Achtung der Natur und Umwelt. Dazu organisiert er im
Rahmen seiner Möglichkeit die Gartenfachberatung, den Erfahrungsaustausch und
Fachvorträge. - Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke - Der Verein bereitet den Abschluss von Unterpachtverträgen zwischen den Mitgliedern
und dem Bezirksverband vor. - Die Tätigkeit der Mitglieder in der Freizeit dient der Eigenversorgung der Familie mit
gärtnerischen Produkten sowie der Förderung der Gesundheit durch körperlichen
Bewegungsausgleich. - Bei der Bewirtschaftung der gesamten Kleingartenanlage sind die Ziele des Umwelt-
und Naturschutzes zu beachten. Die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen,
Tieren und Pflanzen sind vor weiterer Zerstörung zu bewahren bzw. wieder
herzustellen.