Scroll Top
19th Ave New York, NY 95822, USA

In der Mitgliederversammlung 2024 wurde die Anpassung der Satzung wie folgt beschlossen. Der Änderungsantrag befindet sich gerade noch im Antragsprozess.

§ 2 Zweck und Ziele des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
    des Abschnitts „Steuerbegüngstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Die Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
    verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der
    Körperschaft.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck der Körperschaft fremd
    sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Die Organe des Vereines können ihre Tätigkeit gegen angemessene Vergütung
    ausüben. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen
    Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen
    Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG ausgeübt werden.
    Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand bzw.
    die Mitgliederversammlung. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und –
    Bedingungen.
  5. Der Verein organisiert die Nutzung von Kleingärten durch seine Mitglieder als
    gemeinnützige Tätigkeit, setzt sich für die Erhaltung der Gartenanlage ein und fördert
    ihre Ausgestaltung als Bestandteil des der Allgemeinheit zugänglichen öffentlichen
    Grüns.
  6. Der Verein fördert das Interesse der Mitglieder an der sinnvollen, ökologischen
    Nutzung des Bodens sowie der Pflege und dem Schutz der natürlichen Umwelt.
  7. Der Verein unterstützt und fördert die Freizeitgestaltung und Erziehung der Jugend
    zur Natur verbunden und zur Achtung der Natur und Umwelt. Dazu organisiert er im
    Rahmen seiner Möglichkeit die Gartenfachberatung, den Erfahrungsaustausch und
    Fachvorträge.
  8. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
    Zwecke
  9. Der Verein bereitet den Abschluss von Unterpachtverträgen zwischen den Mitgliedern
    und dem Bezirksverband vor.
  10. Die Tätigkeit der Mitglieder in der Freizeit dient der Eigenversorgung der Familie mit
    gärtnerischen Produkten sowie der Förderung der Gesundheit durch körperlichen
    Bewegungsausgleich.
  11. Bei der Bewirtschaftung der gesamten Kleingartenanlage sind die Ziele des Umwelt-
    und Naturschutzes zu beachten. Die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen,
    Tieren und Pflanzen sind vor weiterer Zerstörung zu bewahren bzw. wieder
    herzustellen.